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   BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83   

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https://dejure.org/1985,758
BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83 (https://dejure.org/1985,758)
BSG, Entscheidung vom 12.11.1985 - 3 RK 48/83 (https://dejure.org/1985,758)
BSG, Entscheidung vom 12. November 1985 - 3 RK 48/83 (https://dejure.org/1985,758)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 119
  • NJW 1986, 1572
  • MDR 1986, 435
  • FamRZ 1986, 675 (Ls.)
  • VersR 1986, 1191
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83
    Ist bei der Frage, ob eine Krankheit vorliegt, nach feststehender Rechtsprechung auf das Bestehen eines regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes abzustellen, der vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht, nämlich darauf, ob der Versicherte zur Ausübung der normalen psychophysischen Funktionen in der Lage ist oder nicht (BSGE 35, 10, 12; 39, 167, 168; jeweils m.w.N.), so kann es nicht zweifelhaft sein, daß die schicksalhafte Unfruchtbarkeit einer im geburtsfähigen Alter stehenden Frau als eine in diesem Sinne vorliegende Normabweichung anzusehen ist (BSGE 39, 167, 168).
  • BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel ; Leistungen

    Auszug aus BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83
    Ist bei der Frage, ob eine Krankheit vorliegt, nach feststehender Rechtsprechung auf das Bestehen eines regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes abzustellen, der vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht, nämlich darauf, ob der Versicherte zur Ausübung der normalen psychophysischen Funktionen in der Lage ist oder nicht (BSGE 35, 10, 12; 39, 167, 168; jeweils m.w.N.), so kann es nicht zweifelhaft sein, daß die schicksalhafte Unfruchtbarkeit einer im geburtsfähigen Alter stehenden Frau als eine in diesem Sinne vorliegende Normabweichung anzusehen ist (BSGE 39, 167, 168).
  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83
    Eine analoge Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfaßte Sachverhalte ist geboten, wenn die Regelungsabsicht des Gesetzgebers wegen der Gleichheit der zugrundeliegenden Interessenlage auch den nichtgeregelten Fall hätte einbeziehen müssen (Urteil des 6. Senats vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 36/83 -, BSGE 57, 195, 196).
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 4/61

    Erstattung von Kosten für die Krankenhausbehandlung ; Beteiligung an einer selbst

    Auszug aus BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83
    So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 30. Januar 1963 - 3 RK 4/61 - ausgeführt, es wäre mit dem das geltende Recht der Krankenversicherung beherrschenden Grundsatz, dem Versicherten bei Erkrankungen jeder Art im eigenen und auch im Interesse der Allgemeinheit Krankenhilfe zu gewähren, damit er nach Möglichkeit bald wieder arbeitsfähig und gesund werde, nicht zu vereinbaren, die Gewährung von Krankenpflege davon abhängig zu machen, auf welche Weise die Krankheit entstanden sei; das Bedürfnis nach sachgerechter ambulanter oder stationärer Versorgung mit Arzneien und Heilmitteln sei unabhängig von der Ursache der Erkrankung, die zudem von den Krankenkassen oft auch nur schwer und mit erheblichem Verwaltungsaufwand festzustellen wäre (BSGE 18, 257, 258).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Als "regelwidrig" ist dabei ein Zustand anzusehen, der von der Norm, vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht (BSGE 26, 240, 242 = SozR Nr. 23 zu § 182 RVO; BSGE 59, 119, 120 mwN und 66, 248, 249).
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie

    Denn nicht nur eine eingetretene krankheitsbedingte Empfängnisunfähigkeit ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 4 SGB V eine Krankheit (Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des SGB V, BT-Drucks 11/2237 S 170 zu § 27; vgl zur eingetretenen schicksalhaften Unfruchtbarkeit zB BSGE 59, 119, 121 f = SozR 2200 § 182 Nr. 101; vgl auch BSGE 85, 36, 42 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11 S 42 f), sondern auch bereits der therapiebedingt drohende Eintritt der Empfängnisunfähigkeit.
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Das BSG hatte entschieden, daß ein von der Versicherten ohne medizinische Indikation bewußt und gewollt herbeigeführter Zustand der Unfruchtbarkeit keine Krankheit iS der gesetzlichen Krankenversicherung ist, während die schicksalhafte Unfruchtbarkeit einer im geburtsfähigen Alter stehenden Frau eine der ärztlichen Behandlung zugängliche Krankheit sein kann (BSG vom 12. November 1985, BSGE 59, 119, 121 f).
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